02.04.2014 Berufspolitik aktuell


Ideen zu Arbeits- und Finanzierungsmöglichkeiten von staatlich geprüften/anerkannten MotopädInnen

Liebe Mitglieder,

einige von Euch im Landschaftsverband Rheinland sind nun in der schwierigen Phase von Vertragswechseln oder gar auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle, da bereits eine Kündigung für 2015 vorliegt.

Klar ist ja nun seit langem, dass der LVR therapeutische Leistungen nicht mehr übernimmt. Er verweist hier auf die Krankenkassen, über die Motopäden aber nicht abrechnen können.
In dieser aktuellen Info findet Ihr eine Zusammenstellung von Möglichkeiten für Finanzierungen in der alten Einrichtung, in der Hoffnung, dass sie bei der Argumentation mit den KiTa-Leitungen und den Trägern für Euch hilfreich sind.
Wenn die Einrichtungen wollen, können sie Euch weiter finanzieren!!!

Wir bringen dazu auch einen neuen Flyer raus, den Ihr ca. ab Mai 2014 über die Geschäftsstelle beziehen könnt. Darin werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie MotopädInnen in (integrativen) Kitas, Familienzentren, der Krippe und im U3-Bereich eingesetzt und finanziert werden können.
Der LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) refinanziert schon lange (oder noch nie??) keine Therapeuten.
Der LVR (Landschaftsverband Rheinland) hat hier nur gleichgezogen.
...und in der großen LWL-Region arbeiten auch seit vielen Jahren jede Menge Motopädinnen und Motopäden ;-)

Hier Eure Möglichkeiten kurz zusammen gefasst:

  • Pädagogische Fachkraft -
    Auszug aus einer Mail des LVR-Landrates Herr Elzer vom 20. Dezember 2013
    „Der Landschaftsausschuss des LVR hat auf Empfehlung des Landesjugendhilfeausschusses nach eingehenden Beratungen eine Pauschale von 5.000 Euro pro Kind und Jahr beschlossen.

    Mit dieser LVR-Pauschale sollen vor allem zusätzliche pädagogische Fachkraftstunden finanziert werden (eine halbe Stelle bei fünf Kindern mit Behinderung), um den pädagogischen Standard deutlich zu erhöhen.“

    An anderer Stelle schreibt er zudem:
    „Damit die therapeutische Versorgung auch weiterhin in den Einrichtungen sichergestellt werden kann, ist es möglich, die LVR-Kindpauschale auch für die pädagogischen Anteile therapeutischer Arbeit einzusetzen,so dass im Zusammenspiel mit den verordneten therapeutischen Leistungen eine interdisziplinäre Zusammenarbeit (Austausch im Team, Gespräche mit Eltern etc.) weiterhin möglich bleibt.

    Auch eine Verwendung der LVR-Pauschale für Motopädinnen und Motopäden, die von den Kassen nicht als therapeutisches Personal angesehen werden, ist möglich.
    Darüber hinaus kann sich die Einrichtung als Ort der Leistungserbringung anerkennen lassen und wäre somit den Praxen niedergelassener Therapeuten gleichgestellt.“

  •  Kindspauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Kind und Kindergartenjahr – diese kann auch für die pädagogischen Anteile der therapeutischen Arbeit eingesetzt werden!
  • Integrationskraft / Behindertenassistenz / Einzelfallhilfe
  • individuell einzusetzende Gelder der Familienzentren und dem U3-Bereich


Wir hoffen Euch damit wieder ein bisschen Hoffnung gegeben zu haben.

Wir drücken Euch ganz fest die Daumen!!!!


Für den Hauptvorstand

Manu Rösner